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Barlt
Bauleitplanung

    Flächennutzungsplan der Gemeinde Barlt - rechtskräftig ab 14.02.1978
    F-Plan - 1. Änderung der Gemeinde Barlt - rechtskräftig ab 20.05.1994
    F-Plan - 2. Änderung der Gemeinde Barlt - rechtskräftig ab 07.11.1998
    F-Plan - 3. Änderung der Gemeinde Barlt für die Bereiche: Teilgebiet 1 - westlich der B5, nördlich des Stromes "Norder-Fleth" Teilgebiet 2 - östlich der Dorfstraße, im Bereich des Norder Barlter Feldes auf der Fläche der F
    F-Plan - 8. Änderung der Gemeinde Barlt für das Gebiet "westlich der Dorfstraße in Verlängerung des Kirchweges, südlich der Straße Achter de Stellmokeri und nördlich der Kastanienallee" - rechtskräftig ab 27.12.2023
    B-Plan Nr. 1 - 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Barlt für das Gebiet "Lehjenweg, nördlich der Landesstraße 173 (Schulstraße) und westlich im Anschluß an die vorhandene Bebauung" - rechtskräftig ab 01.04.1992
    B-Plan Nr. 2 - Satzung der Gemeinde Barlt für das Gebiet "zwischen der Zufahrtsstraße zum Gehöft Viethsen und dem Garten des Anwesens Frenssen an der Ortsdurchfahrt Barlt (L 173)" - rechtskräftig ab 16.03.1981
    B-Plan Nr. 3 - Satzung der Gemeinde Barlt für das Gebiet "westlich der Dorfstraße (L 173), unmittelbar südlich der Kastanienallee" - rechtskräftig ab 28.09.1994
    B-Plan Nr. 4 - Satzung der Gemeinde Barlt für das Gebiet „westlich der Dorfstraße (L 173) und südlich des Weges Niendörp" - rechtskräftig ab 18.11.1998
    B-Plan Nr. 5 - Satzung der Gemeinde Barlt für das Gebiet "Solarfeld Norder-Fleth" für den Bereich westl. der B5, nördlich des Stromes Norder-Fleth, südlich des Norderhafenweges auf der Fläche des Flurstücks 52/6 - rechtskräftig ab
    B-Plan Nr. 6 - Satzung der Gemeinde Barlt für das Gebiet "Betriebshof" für einen Bereich östlich der Dorfstraße, im Bereich des Norder Barlter Feldes auf der Fläche der Flurstücke 78, 79, 81 und 82 der Flur 10 der Gemarkung Barlt - rechtskräftig ab
    B-Plan Nr. 10 - Satzung der Gemeinde Barlt für das Gebiet „westlich der Dorfstraße in Verlängerung des Kirchweges, südlich der Straße Achter de Stellmokeri und nördlich der Kastanienallee“ - rechtskräftig ab 30.01.2024

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